Melderegisterauskunft – Infos, Antrag & rechtliche Grundlagen.
Melderegisterauskunft – Was Sie wissen müssen
Sie möchten wissen, wie Sie herausfinden, wo jemand wohnt, oder benötigen eine amtliche Bestätigung über eine Adresse? Dann stoßen Sie früher oder später auf den Begriff Melderegisterauskunft. Diese Auskunft ist ein behördliches Verfahren, mit dem Sie bestimmte Informationen über eine in Deutschland gemeldete Person einholen können – ganz legal und unter bestimmten Bedingungen.
In diesem umfassenden Leitfaden erklären wir Ihnen alles rund um das Thema Melderegisterauskunft – in einfacher, verständlicher Sprache. Sie erfahren, welche Arten es gibt, wer eine Auskunft beantragen darf, wie die Beantragung funktioniert, welche Kosten entstehen und welche rechtlichen Voraussetzungen gelten. Natürlich beantworten wir auch die 10 häufigsten Fragen in einer übersichtlichen FAQ-Sektion.

Was ist eine Melderegisterauskunft?
Eine Melderegisterauskunft ist eine behördliche Information über eine in Deutschland gemeldete Person. Sie wird von der Meldebehörde (meist dem Bürgeramt) erteilt und basiert auf den im Melderegister gespeicherten Daten. Es handelt sich nicht um eine Auskunft „auf Zuruf“, sondern um ein geregeltes Verfahren – Sie müssen die Auskunft ausdrücklich beantragen.
Die Melderegisterauskunft dient dazu, Adressen oder personenbezogene Informationen zu ermitteln. Sie kann sowohl von Privatpersonen als auch von Firmen oder Behörden beantragt werden, wenn ein berechtigtes Interesse vorliegt.
Welche Arten der Melderegisterauskunft gibt es?
Es gibt in Deutschland drei Formen der Melderegisterauskunft:
1. Einfache Melderegisterauskunft
Diese enthält folgende Informationen:
-
Vor- und Nachname
-
Doktorgrad (falls vorhanden)
-
derzeitige Anschrift
-
Angabe, ob die Person verstorben ist
Sie ist auch ohne Nachweis eines besonderen Interesses erhältlich – allerdings nur unter der Voraussetzung, dass der gesuchte Name exakt angegeben wird.
2. Erweiterte Melderegisterauskunft
Diese enthält zusätzliche Angaben wie:
-
frühere Anschriften
-
Geburtsdatum und Geburtsort
-
Familienstand (nur beschränkt)
-
Staatsangehörigkeit
-
gesetzliche Vertreter (z. B. bei Minderjährigen)
-
Angaben zu Ehepartner oder Lebenspartner
Für diese Auskunft müssen Sie ein berechtigtes Interesse nachweisen. Das kann z. B. ein gerichtliches Verfahren, ein offener Zahlungsanspruch oder die Klärung eines Erbfalls sein.
3. Gruppenauskunft
Hierbei handelt es sich um eine Abfrage über eine größere Personengruppe, etwa in einem bestimmten Stadtteil. Diese Auskunft ist stark eingeschränkt und muss genehmigt werden – z. B. für Wahlkampfzwecke oder Adressvergleiche durch Unternehmen.
Wer darf eine Melderegisterauskunft beantragen?
Grundsätzlich darf jede natürliche oder juristische Person eine einfache Melderegisterauskunft beantragen – auch Privatpersonen. Voraussetzung ist, dass der Name und weitere Angaben (z. B. Geburtsdatum oder letzte bekannte Adresse) stimmen und nicht zu einer Verwechslung führen.
Für eine erweiterte Auskunft ist ein berechtigtes Interesse nachzuweisen. Dieses muss glaubhaft gemacht werden und kann im Einzelfall abgelehnt werden, wenn der Datenschutz der gesuchten Person überwiegt.
Wie beantrage ich eine Melderegisterauskunft?
Sie können eine Melderegisterauskunft auf mehreren Wegen beantragen:
-
Online über das Serviceportal Ihrer Stadt (z. B. https://bürgeramt.org/online-service/ )
-
Schriftlich per Brief oder Fax
-
Persönlich vor Ort im Bürgeramt
Für eine Online-Beantragung benötigen Sie oft kein Nutzerkonto – nur die Pflichtangaben zur gesuchten Person und ggf. eine Begründung. Die Gebühr wird direkt online bezahlt.
Welche Angaben müssen gemacht werden?
Je nach Art der Auskunft sind folgende Angaben erforderlich:
-
vollständiger Name der gesuchten Person
-
ggf. Geburtsdatum oder letzte bekannte Adresse
-
Nachweis oder Begründung des berechtigten Interesses (bei erweiterter Auskunft)
-
Ihr vollständiger Name, Anschrift und ggf. Firmenangaben
Wie lange dauert die Bearbeitung?
In der Regel dauert eine einfache Melderegisterauskunft:
-
Online: wenige Minuten bis 1 Werktag
-
Schriftlich: ca. 1–2 Wochen
-
Vor Ort: meist sofort, bei Wartezeiten ggf. länger
Welche Kosten entstehen?
Die Gebühren unterscheiden sich je nach Kommune. Typisch sind:
-
Einfache Melderegisterauskunft: 8–12 Euro
-
Erweiterte Melderegisterauskunft: 12–18 Euro
-
Gruppenauskunft: meist ab 50 Euro aufwärts
Die Gebühr wird auch fällig, wenn keine Daten gefunden werden – die Bearbeitung ist kostenpflichtig.
Was sagt das Gesetz?
Rechtsgrundlage ist das Bundesmeldegesetz (BMG), §§ 44–52. Dort ist geregelt, wer wann und unter welchen Voraussetzungen welche Daten erhalten darf. Auch Schutzmaßnahmen – wie Übermittlungssperren – sind dort festgelegt.
Einwohner können beantragen, dass ihre Daten nicht zu bestimmten Zwecken weitergegeben werden – z. B. für Werbung, Parteien oder Adresshandel. Diese Sperren gelten für einfache Melderegisterauskünfte, nicht aber für Auskünfte mit berechtigtem Interesse.
Datenschutz und Einschränkungen
Die Melderegisterauskunft unterliegt strengen Datenschutzbestimmungen:
-
Auskünfte werden nur erteilt, wenn kein Sperrvermerk vorliegt
-
Personen mit Namensgleichheit dürfen nicht verwechselt werden
-
Eine Auskunft zu mehreren möglichen Treffern ist unzulässig
-
Die Daten dürfen nur für den angegebenen Zweck verwendet werden
Missbrauch kann strafrechtliche Folgen haben. Die Meldebehörde prüft jede Anfrage sorgfältig.
FAQ – 10 häufig gestellte Fragen zur Melderegisterauskunft
1. Kann ich online erfahren, wo jemand wohnt?
Ja – über die einfache Melderegisterauskunft, wenn Sie den vollen Namen kennen und die Anfrage korrekt stellen.
2. Darf ich eine Auskunft für gewerbliche Zwecke nutzen?
Ja, aber nur bei berechtigtem Interesse oder mit Zustimmung der betroffenen Person.
3. Wie bezahle ich die Gebühr bei Online-Anträgen?
Per Online-Bezahlsystem wie Giropay, PayPal oder Kreditkarte – je nach Stadtverwaltung.
4. Gibt es eine Möglichkeit, meine eigenen Daten zu sperren?
Ja, Sie können eine Übermittlungssperre beantragen – z. B. gegen Adresshandel oder Parteien.
5. Was passiert, wenn keine Daten gefunden werden?
Die Gebühr fällt trotzdem an – da eine Bearbeitung stattgefunden hat.
6. Kann ich auch nach früheren Anschriften fragen?
Ja, über die erweiterte Melderegisterauskunft mit Nachweis des berechtigten Interesses.
7. Welche Behörden dürfen ohne Einschränkungen Auskünfte einholen?
Gerichte, Polizei, Finanzämter und Sozialbehörden – sofern gesetzlich erforderlich.
8. Was ist, wenn mehrere Personen denselben Namen haben?
Dann wird keine Auskunft erteilt – außer Sie können weitere eindeutige Daten liefern.
9. Darf ich Melderegisterauskünfte für eine Ahnenforschung nutzen?
Ja – mit Antrag und ggf. Nachweis des verwandtschaftlichen Zusammenhangs.
10. Wie lange sind die Daten aus einer Auskunft gültig?
Es gibt keine gesetzliche Gültigkeitsdauer – aber viele Institutionen verlangen aktuelle Angaben (max. 6 Monate alt).
Fazit zur Melderegisterauskunft
Die Melderegisterauskunft ist ein nützliches und rechtlich geregeltes Instrument, um bestimmte Informationen über in Deutschland gemeldete Personen zu erhalten. Ob zur Adressermittlung, zur Nachverfolgung von Kontakten oder zur Absicherung vertraglicher Verhältnisse – mit dem richtigen Vorgehen erhalten Sie schnell, zuverlässig und datenschutzkonform die benötigten Angaben.
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